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AGB FÃœR DAS ABSURDUM

 

1. ANBIETERKENNZEICHNUNG/ VERANSTALTER

 

Laska Entertainment

Tobias Klenk

Robert-Koch-Str. 34

97080 Würzburg

 

E-Mail: info@laska-entertainment.com

Vertretungsberechtigter: Herr Tobias Klenk

 

Mit Bezahlung des Eintritts bzw. Betreten des Veranstaltungsgeländes werden der Besucher, sowie die Laska Entertainment Tobias Klenk Vertragspartner.

 

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten im Verhältnis der Besucher mit der Laska Entertainment Tobias Klenk (nachfolgend: “Veranstalter“ genannt).

 

2. EINLASS

 

2.1. Ein Einlass zur Veranstaltung ist nur mit gültigem Stempel und ab 18 Jahren gestattet.

 

2.2. Das Betreten des Veranstaltungsortes erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.

 

2.3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, sollte der Festivalbesucher dazu aus wichtigem Grund Anlass geben, den Einlass zur Veranstaltung zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, eine offensichtlich menschenverachtende, rassistische, homophobe Kleidung sowie gefährlicher Gegenstände (z.B. Waffen, Pyrotechnik, Fackeln, Rauschmittel und andere gefährliche Gegenstände).

 

2.4. Der Veranstalter übernimmt durch den Einlass von Personen, die wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes der Beaufsichtigung bedürfen, keinerlei vertragliche Verpflichtungen zur Führung einer solchen Aufsicht. Dies gilt sowohl gegenüber dem Aufsichtsbedürftigen als auch gegenüber aufsichtspflichtigen Personen sowie sonstigen Besuchern.

 

3. HAUSRECHT, VERBOTE, SICHERHEIT

 

3.1. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände wird das Hausrecht vom Veranstalter bzw. von den durch diesen Beauftragten ausgeübt. Dem Sicherheitspersonal ist unmittelbar Folge zu leisten.

 

3.2. Die Sicherheitskräfte sind angewiesen Taschenkontrollen und im Zweifel auch Leibesvisitationen vorzunehmen. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren, bleibt dem Veranstalter vorbehalten. Die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte und die Hinweise der Ordnungskräfte sind zu beachten.

 

3.3. Dem Besucher sind gewerbsmäßige Handlungen(insbesondere Verkauf, Werbung) auf dem Festivalgelände verboten, es sei denn, sie wurden vorher mit dem Veranstalter abgestimmt.

 

3.4. Das Betreten des Bühnenbereiches und das Besteigen von Absperrungen ist untersagt.

 

3.5. Das Mitbringen von  pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen und ähnlich gefährlichen Gegenständen, sowie Tieren ist untersagt. Bei Nichtbeachtung und Nichteinhaltung dieses Verbotes erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsort. Getränke und Flüssigkeiten dürfen nicht mit aufs Veranstaltungsgelände genommen werden.

 

3.6. Als Veranstalter und im Namen der Polizei möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Besitz, Konsum und Verkauf von illegalen Betäubungsmitteln sowie das Führen eines Fahrzeugs nach dem Konsum von legalen (Alkohol) oder illegalen Betäubungsmitteln in Deutschland verboten ist. Auf der Veranstaltung wird jeder Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz mit sofortigem Ausschluss von der Veranstaltung und einer Anzeige bei der Polizei geahndet. Die Securities werden Drogenkontrollen durchführen.

 

3.7. Sollte ein Besucher gegen vorbenannte Verbote verstoßen, kann ein Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen. Eine Erstattung des Eintrittspreises sowie ein Anspruch auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter bzw. seine Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig.

 

4. LAUTSTÄRKE, HÖRSCHUTZ, BILD- UND TONAUFNAHMEN

 

4.1. Wir weisen darauf hin, dass bei der Veranstaltung aufgrund erhöhter Lautstärke die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Es wird grundsätzlich empfohlen, Ohrstöpsel zu verwenden. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Veranstalters für auftretende Hörschäden auf Grund mangelnder Vorsorge ist ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich oder hat seine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt.

 

4.2. Auf dem Absurdum sind Filmteams unterwegs. Mit unseren AGB stimmt ihr zu, potentiell gefilmt werden zu dürfen und für den offiziellen Aftermovie und Trailer verwendet werden zu dürfen. Privates Filmmaterial über Handys sind nur für den privaten Gebrauch gestattet. Party-Fotografen, offizielle Websites/Fanpages und sonstiges bitte nur über Anfrage und Anmeldung bei uns.

 

5. ABSAGE, ABBRUCH DER VERANSTALTUNG

 

5.1. Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt, solange der Veranstalter die Umstände des Wetters verantworten kann. Sollten durch die Witterungsumstände Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, kann die Veranstaltung abgesagt oder – nach Beginn – abgebrochen werden.

 

5.2. Sollte die Veranstaltung nach Beginn aus Gründen höherer Gewalt (insbesondere wetterbedingt), behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung beendet werden müssen, besteht für die Besucher kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises oder auf Schadensersatz, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

 

6. HAFTUNG

 

6.1. Der Veranstalter haftet nicht für verlorengegangene, kaputtgegangene oder gestohlene Gegenstände sowie für nicht von ihm zu vertretenden Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.

 

6.2. Der Veranstalter ist nicht für die Verkaufsstände, Essensstände und das Getränkeangebot zuständig. Aus Schäden die daraus erfolgen haften die Partner selbst.

 

6.3. Das Betreten der Wassertanzfläche erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter weist ausdrücklich auf eine eventuelle Gefahr der Verletzung durch Ausrutschen sowie des Ertrinkens hin.

 

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Es gilt das Recht des Landes Deutschland. Soweit eine Gerichtsstandvereinbarung zulässig ist, ist der Gerichtsstand Würzburg.

Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten oder werden, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken. In diesen Fällen ist die rechtsunwirksame Bestimmung bzw. die Vertragslücke durch eine solche rechtsgültige Bestimmung zu ersetzen, die dem von den Parteien mit der unwirksamen bzw. übersehenen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 

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